B / B17
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder der Klassen AM, A, A1 und A2 - mit einer zulässigen Gesamtmasse bis max. 3.500 kg und maximal 9 Sitzplätzen (inklusive Fahrersitz). Auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis. max. 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt. eingeschlossene Klassen AM und L Mindestalter B -> 18 Jahre B 17 -> 17 Jahre